Überblick

Des Gesetz des abnehmenden Grenznutzens (= erstes Gossensches Gesetz) wurde bereits 1854 von Hermann Heinrich Gossen in seiner Veröffentlichung „Entwicklung der Gesetze des menschlichen Verkehrs, und der daraus fließenden Regeln für menschliches Verhalten“ beschrieben. Dabei geht es um einen abnehmenden Nutzen durch den Konsum eines Gutes bei steigendem Konsum desselben.

Konzept

In der Volkswirtschaftslehre muss häufig auf die Einheit „Nutzen“ mangels greifbarerer Alternativen zurückgegriffen werden. Der Grenznutzen ist demnach der zusätzliche Nutzen, den eine weitere Einheit beim Konsum derselben bewirken würde. Je nach bereits erfolgter Konsummenge kann der Grenznutzen unterschiedlich ausfallen.

Das erste Gossensche Gesetz (vom abnehmenden Grenznutzen) lautet: „Die Größe eines und desselben Genusses nimmt, wenn wir mit Bereitung des Genusses ununterbrochen fortfahren, fortwährend ab, bis zuletzt Sättigung eintritt.“

Vereinfacht kann die Überlegung anhand des Konsums von Wasser dargestellt werden: In der Wüste stiftet ein Glas Wasser einen vergleichsweise höheren Nutzen als an einer Quelle mit beliebig viel Frischwasser. Je mehr man nun trinkt, umso geringer wird der Bedarf nach weiterem Wasser. Der zusätzliche Nutzen für jedes weitere Glas Wasser sinkt (= abnehmender Grenznutzen). Dies kann soweit gehen, dass ein weiteres Glas Wasser sogar einen negativen Nutzen (also Schaden) stiftet. Daher gibt es eine natürliche Sättigungsgrenze für jedes Konsumgut, die allerdings stets individuell für das jeweilige Gut und den Nutzer dessen ist.

Mehrwert

Des erste Gossensche Gesetz vom abnehmenden Grenznutzen hat auch heute noch seine Berechtigung. So kann es auf viele alltägliche ökonomische Entscheidungen und Verhaltensweisen übertragen werden und findet auch innerhalb der Betriebswirtschaftslehre z.B. im Rahmen strategischer Fragestellungen oder der Investitionsrechnung seine Anwendung. Zwar ist die aufgestellte Erkenntnis eigentlich trivial, dennoch werden die mit ihr verbundenen Erkenntnisse bei weitem nicht immer in der alltäglichen Praxis berücksichtigt.